- 22. Juli 2019
- Veröffentlicht durch: Daniel Strassmann
- Kategorien: Allgemeines, aus dem Versicherungsmarkt
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Bei Körperschäden und Todesfällen gilt ab dem 1.1.2020 neu eine Verjährung von 20 Jahren. So will man für die Geltendmachung möglicher gesundheitlicher Einschränkungen, u.a. auch von technologischen Errungenschaften (Natelstrahlen?), besseren Schutz gewähren.