Teilrevision Versicherungsvertragsgesetz (VVG) per 1.1.2022

Per 1.1.2022 treten diverse neue Gesetzesartikel in Kraft, die es zu kennen und zu erwähnen gilt. Sie finden im Anhang eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen. Eine klare Steigerung des Konsumentenschutzes bieten zum Beispiel:

  • Widerrufsrecht von 14 Tagen
  • Kündigungsrecht nach spätestens 3 Jahren
  • Verlängerung der Verjährungsfrist für Ansprüche aus Versicherungsverträgen auf 5 Jahre
  • Direktes Forderungsrecht als Geschädigter gegenüber allen Haftpflichtversicherern

AXA Handout VVG-Revision