Neue 13-stellige AHV-Nummer

Die Revision des neuen AHV-Gesetzes wurde vom Bundesrat per 1. Dezember 2007 in Kraft gesetzt. Somit wird auch die neue 13-stellige AHV-Nummer eingefuehrt, die fuer die Umsetzung notwendig wird.

Mit der Einfuehrung der neuen AHV-Nummer per 1. Juli 2008 wird der alte AHV-Ausweis durch einen neuen in Kreditkartenformat abgeloest. Er wird neben dem Namen und Vornamen, nur noch das Geburtsdatum und die neue AHV-Nummer enthalten.

Der neue AHV-Ausweis wird den Versicherten via Arbeitgeber automatisch zugestellt. Es sind also keine Aktivitaeten weder seitens des Arbeitgebers noch der Arbeitnehmer notwendig. Selbstaendig Erwerbende, Nichterwerbstaetige und Rentner erhalten keinen neuen Ausweis.

Arbeitgeber sollten fruehzeitig die Lohnprogramme anpassen, so dass ab dem 1. Juli 2008 die 13-stelligen AHV-Nummern erfasst werden koennen.

Weitere Informationen koennen auf www.ahv-iv.info abgerufen werden.