UVG-Versicherungspflicht für Asylanten und Sozialhilfeempfänger

Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) hat aufgrund eines neueren Bundesgerichtsentscheids (BGE 8C 302/2017) eine Richtlinie im Umgang mit der Unfall-Versicherungspflicht von Arbeitgebern erlassen, die Sozialhilfeempfänger einsetzen. In Analogie sind die nachstehenden Ausführungen wohl auch auf den Einsatz von Asylanten übertragbar.

Ein durch die Sozialhilfe angeordneter Arbeitseinsatz ohne Lohn soll vom UVG-Obligatorium erfasst werden, wenn der Arbeitseinsatz vorwiegend einer wirtschaftlichen Integration dient.

Keine UVG-Versicherungspflicht besteht, wenn der Arbeitseinsatz vorwiegend einer sozialen Integration dient.

Die weiteren, vor allem auch administrativen Belange sind dem Merkblatt zu entnehmen: SKOS Versicherungspflicht Sozialhilfeempfänger