Per 1.1.2020 gibt es eine gesetzliche Anpassung. Der Umlagebeitrag für die Teuerungszulagen zukünftiger Rentenleistungen wird von heute 2% auf 5% erhöht. Aus dieser Änderung ergibt sich kein ausserordentliches Kündigungsrecht.
Die neuen Prämiensätze werden im Herbst kommuniziert.