- 22. Juli 2019
- Veröffentlicht durch: Daniel Strassmann
- Kategorie: aus dem Versicherungsmarkt
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Per 1.1.2020 gibt es eine gesetzliche Anpassung. Der Umlagebeitrag für die Teuerungszulagen zukünftiger Rentenleistungen wird von heute 2% auf 5% erhöht. Aus dieser Änderung ergibt sich kein ausserordentliches Kündigungsrecht.
Die neuen Prämiensätze werden im Herbst kommuniziert.