Anpassung des UVG Maximallohnes

In der obligatorischen Unfallversicherung nach Unfallversicherungsgesetz (UVG), wird der aktuell maximal versicherbare Jahreslohn von CHF 126’000 per 1.1.2016 auf neu CHF 148’200 angehoben.

Damit wird wieder der gesetzlichen Forderung Rechnung getragen, dass durch den Höchstbetrag mind. 92%, aber nicht mehr als 96% aller Arbeitnehmer ihren vollen Lohn versichert haben.

Diese Änderung wird auch auf die Lohndeklarationen ab 2016 einen Einfluss haben. Eine rechtzeitige Anpassung der Lohnprogramme ist vorzumerken.