- 11. März 2009
- Veröffentlicht durch: Daniel Strassmann
- Kategorie: aus dem Versicherungsmarkt
Ausgangslage
Die privaten UVG-Versicherer koennen den Umlagebeitrag zur Finanzierung der Teuerungszulagen ab 1.1.2010 von bisher 3 auf 9% der Nettopraemien der Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung anpassen.
Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) sieht vor, dass auf Invaliden-, Witwen- und Waisenrenten jeweils eine Teuerungszulage zu entrichten ist, wenn die entsprechend vorgesehenen Parameter erfaellt sind. Diese Zulagen sind mit den Zinsueberschuessen zu finanzieren und werden jaehrlich ueberprueft.
Die momentane wirtschaftliche Situation sowie der staendig wachsende Rentenbestand verlangen nach einer Erhoehung des bisherigen Zuschlages.
Auswirkungen auf die Praemien
Seit dem Wegfall des Einheitstarifes hat jede einzelne Gesellschaft ihren eigenen Tarif. Deshalb bleibt es den Gesellschaften ueberlassen, wie und in welcher Hoehe sie die Tarife anpassen werden. Wir werden diese Schritte weiter fuer unsere Kunden beobachten.
Kuendigung infolge Praemienerhoehung
Da es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Anpassung der Konditionen handelt, duerften die Versicherer den Kunden kein ausserordentliches Kuendigungsrecht zugestehen.