Aenderungen der 5. IV-Revision per 1.1.2008

Aufgrund vermehrter Anfragen moechte ich Sie nachstehend auf die wichtigsten Aenderungen der 5. IV-Revision aufmerksam machen. 

Art. 3 – Frueherfassung

Alle Mitarbeiter, die laenger als 30 Tage arbeitsunfaehig sind und bei denen die Moeglichkeit einer Invaliditaet besteht, koennen der IV zur Anmeldung gebracht werden. Diese klaert innert 30 Tagen ab, ob Massnahmen noetig sind.

Art. 7 – Fruehintervention

Erfolgt die Anmeldung bei der IV, erstellt diese einen Eingliederungsplan, sofern dadurch der Arbeitsplatz bzw. die Arbeitsfaehigkeit des Mitarbeiters gesichert werden kann.

Art. 14a – Integrationsmassnahmen

Solche Massnahmen gelten fuer Versicherte, die seit mehr als 6 Monaten zu mindestens 50% arbeitsunfaehig sind. Der Einsatz von Integrationsmassnahmen soll den Versicherten wieder an den Arbeitsplatz gewoehnen oder mithelfen, die Restarbeitsfaehigkeit zu erhalten.

Art. 18 – Anreizmassnahmen fuer den Arbeitgeber

Fuer den Arbeitgeber sind verschiedene Entschaedigungen vorgesehen, wenn sie Mitarbeiter mit eingeschraenkter Leistungsfaehigkeit beschaeftigen.

Art. 29 – Anspruch auf Rente

Die versicherte Person hat – weiterhin – fruehestens nach einem Jahr Anspruch auf eine Rente. Neu gilt aber eine zweite Voraussetzung, die es unbedingt zu beachten gilt: Der Anspruch beginnt zudem fruehestens 6 Monate nach Einreichung des IV-Gesuches. Die Rente wird also nicht mehr rueckwirkend ab Eintritt der Erwerbsunfaehigkeit ausgerichtet.

Fazit

Entgegen der bisherigen Praxis (Anmeldung nach Ablauf 1 Jahres nach Beginn der Erwerbsunfaehigkeit), zielen die Erneuerungen der 5. IV-Revision per 1.1.2008 darauf ab, die IV fruehzeitig "mit ins Boot" zu holen. Dies macht Sinn und ist im Interesse aller Beteiligten.

Es ist unbedingt darauf zu achten, einen arbeitsunfaehigen Mitarbeiter moeglichst frueh der IV anzumelden (nach 30 Tagen effektiver und voraussichtlicher weiterer Arbeitsunfaehigkeit). Wird mit einer dauernden, auch nur teilweisen  Erwerbsunfaehigkeit gerechnet, so ist die IV-Anmeldung nach Ablauf von 6 Monaten bereits durchzufuehren.

Weitere Informationen finden Sie auf: www. ahv-iv.info

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